Definition und Aufgaben

 

Der Bezirkssachbearbeiter hat den Bezirksfeuerwehrkommandanten in allen Belangen seines Sachgebietes zu beraten und zu unterstützen. Er wird nur in seinem Auftrag tätig.

Zu den Aufgaben des Bezirkssachbearbeiters zählen insbesondere:

 

  • Die Tätigkeit der Abschnittssachbearbeiter zu koordinieren und zu unterstützen
  • Informationen über Lehrbehelfe der NÖ Landes-Feuerwehrschule, Fachbücher und Fachschriften zu beschaffen und Auskünfte, das Sachgebiet betreffend, zu erteilen
  • den Besuch von Ausbildungsveranstaltungen (Module) anzuregen  
  • bei der Ausarbeitung von Lehr-, Lern- und Übungsbehelfen behilflich zu sein
  • die Planung und Durchführung von Übungen und Schulungen im Bereiche des Sachgebietes zu unterstützen
  • Karteiführung über die im entsprechenden Sachgebiet ausgebildeten Feuerwehrmitglieder und über die vorhandenen Geräte
  • Beratung und Fortbildung der Feuerwehren, das Sachgebiet betreffend
  • Mitarbeit im Bezirksführungsstab (sofern erforderlich)
  • bei der Erstellung von Alarm- und Einsatzplänen, das Sachgebiet betreffend  
  • Die Fortbildung der Zeug- und Fahrmeister zu betreiben
  • auf die vorgeschriebenen regelmäßigen und periodischen Überprüfungen von Fahrzeugen und Geräten, z.B. Hebezeuge, Ketten, Tore, usw. hinzuweisen und ggf. entsprechende Überprüfungsaktionen zu organisieren
  • die Einsatzmaschinistenausbildung im Feuerwehrbezirk anzubieten

 

Die Abschnittssachbearbeiter haben den Abschnittsfeuerwehrkommandanten in allen Belangen ihres Sachgebietes zu beraten und zu unterstützen. Auch sie werden nur in seinem Auftrag tätig. Zu den Aufgaben der Abschnittssachbearbeiter zählen insbesondere:

 

  • Die Sachbearbeiter in den Feuerwehren zu unterstützen
  • den Besuch von Ausbildungsveranstaltungen (Module) anzuregen
  • die Planung und Durchführung von Übungen und Schulungen zu unterstützen
  • Beratung, Information und Fortbildung der Feuerwehren, das Sachgebiet betreffend
  • Zusammenarbeit mit dem Bezirkssachbearbeiter

 

 

 

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