Mit 1. September 2015 treten die Neufassungen der beiden nachstehenden Dienstanweisungen in Kraft.
2.2.1 Maßnahmen nach Unfällen im Feuerwehrdienst
Neuregelung: | Übungs- und Einsatztätigkeit des Katastrophenhilfsdienstes (KHD) |
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Anpassung der Tätigkeiten (Ausbildungsprüfungen) | |
Erweiterung des Versicherungsschutzes für Privatfahrzeuge |
5.1.2 Kostenersätze bei Modulen außerhalb der NÖ Landes-Feuerwehrschule
Kein zusätzlicher Unkostenbeitrag bei Modulen der NÖ Landes-Feuerwehrschule durch die durchführende Instanz (z.B. BFKDO) |
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Beide Dienstanweisungen sind bereits auf der Homepage des NÖ Landesfeuerwehrverbandes www.noe122.at online gestellt.