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31.08.2015 18:57 Alter: 9 yrs
Kategorie: Info Fachbereiche

Dienstanweisungen 2.2.1 und 5.1.2; Neuregelung mit 1. September 2015


Mit 1. September 2015  treten die Neufassungen der beiden nachstehenden Dienstanweisungen in Kraft.

 

2.2.1 Maßnahmen nach Unfällen im Feuerwehrdienst

 

Neuregelung:Übungs- und Einsatztätigkeit des Katastrophenhilfsdienstes (KHD)
Anpassung der Tätigkeiten (Ausbildungsprüfungen)
Erweiterung des Versicherungsschutzes für Privatfahrzeuge

 

 

5.1.2 Kostenersätze bei Modulen außerhalb der NÖ Landes-Feuerwehrschule

 

Neuregelung:
Kein zusätzlicher Unkostenbeitrag bei Modulen der NÖ Landes-Feuerwehrschule durch die durchführende Instanz (z.B. BFKDO)

 

 

Beide Dienstanweisungen sind bereits auf der Homepage des NÖ Landesfeuerwehrverbandes www.noe122.at  online gestellt.


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