Aktuelles

17.06.2014 16:18 Alter: 10 yrs
Kategorie: Info Fachbereiche
Von: BFKDO Horn

Periodische Wiederholungsuntersuchung Atemschutzgeräteträger

3-Jahresfrist für bereits untersuchte Feuerwehrmitglieder auf 5 Jahre verlängert!


Das Bezirksfeuerwehrkommando Horn teilt mit, dass es bei den Untersuchungsfristen von Atemschutzgeräteträgern zu einer Änderung bzw. zu einer Erleichterung gekommen ist.

 

Da die Untersuchungsintervalle von bisher 3 Jahre wieder auf 5 Jahre verlängert worden sind, gelten für jene Feuerwehrmitglieder, welche die Tauglichkeit für 3 Jahre bestätigt bekommen haben, nun ebenfalls die 5 Jahre (lt. Bestätigung durch das NÖ LFKDO). Das bedeutet für jene Feuerwehrmitglieder, bei denen heuer (2014) die 3-Jahresfrist abläuft, dass sie sich erst im Jahr 2016 wieder untersuchen lassen müssen.

 

Nähere Informationen siehe Gleichschrift des BFKDO Horn

 

Anmeldung zur Atemschutzgeräteträgeruntersuchung


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