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22.10.2014 14:00 Alter: 9 yrs
Kategorie: Info Fachbereiche

Info - DA 5.1.1. "Module und Ersatzausbildungen - Voraussetzungen"


Mit 1. Dezember 2014 (ab 18.00 Uhr) besteht wieder die Möglichkeit, Feuerwehrmitglieder zu Ausbildungen an der NÖ Landes-Feuerwehrschule via FDISK anzumelden. Aufgrund unterschiedlicher Änderungen war es auch notwendig, die dazu erforderliche Dienstanweisung 5.1.1 – „Module und Ersatzausbildungen – Voraussetzungen“ anzupassen – die erforderlichen Änderungen wurden bereits bei der letzten Sitzung der Bezirksfeuerwehrkommandanten im September 2014 beschlossen und treten mit Wirkung vom 01.12.2014 in Kraft – anbei die „wichtigsten“ Änderungen/Neuerungen:

 

·         Führungsstufe 1 – Ausbildung

Ab Jänner 2015 gibt es eine kleine Änderung im Rahmen der Führungsstufe 1 – Ausbildung (Ausbildung zum Gruppenkommandanten) – wobei es sich bei der Änderung lediglich um eine organisatorische Änderung handelt (Inhalt und Zeitaufwand sind ident mit der bisherigen Ausbildung).

Künftig werden die Lehrinhalte „Menschenführung“ als eigenes Modul (FÜ70) angeboten – bisher waren diese Inhalte im Modul „Führungsstufe 1“ (FÜ10) beinhaltet – das Modul „Menschenführung“ (FÜ70) wird in der gleichen Woche angeboten, in welcher auch die übrigen Module der Führungsstufe 1 durchgeführt werden. Ebenso wird dieses Modul auch bei der „Blockanmeldung“ für die Gruppenkommandantenausbildung berücksichtigt.
Somit besteht auch für Absolventen der ehem. Führungsausbildung (z.B.: GKL, ZK1, FKL …) die Möglichkeit, die Ausbildung „Menschenführung“ zu absolvieren.

 

·         Nachrichtendienstausbildung

Ab Jänner 2015 wird das bisherige Modul „Funk“ auf „Arbeiten in der Einsatzleitung“ umbenannt – diese Änderung der Modulbezeichnung ist eine Reaktion auf die im Zuge dieser Ausbildung vermittelten Ausbildungsinhalte (wie z.B.: Aufgaben des Funkers in der Einsatzleitung, Lotsendienst usw.), bzw. soll der Inhalt bzw. der Inhalt/Sinn dieser Ausbildung mit dieser Modulbezeichnung besser erkenntlich sein.

 

·         Atemschutzausbildung
Der Stufenplan der Atemschutzausbildung wird nun auch in der DA 5.1.1 berücksichtigt – somit sind u.a. auch die jeweils erforderlichen Atemschutzausbildungsstufen (gem. Richtlinie „Inhalte der Atemschutzausbildung“) bei den einzelnen Modulen angeführt – z.B. beim Modul „Atemschutzgeräteträger“ ist u.a. dann auch die Atemschutzausbildungsstufe 1 „Gewöhnung unter Atemschutz“ als Voraussetzung angeführt – die Freiwilligen Feuerwehren sollen daher angehalten werden, diese Ausbildungsstufen auch in FDISK zu hinterlegen, da diese in Zukunft bei weiterführenden Ausbildungen ebenso bei der Anmeldung abgefragt werden.

 

·         Branddienstausbildung

Neues Modul „Druckbelüftung“ wurde in die DA 5.1.1 aufgenommen – das Pilotmodul zu dieser Ausbildung wurde im Juli 2014 durchgeführt und ist bei den Teilnehmern äußerst positiv aufgenommen worden – zwei weitere Module wurden im September 2014 durchgeführt – ab Jänner 2015 nun auch im offiziellen Ausbildungsprogramm der NÖ LFWS.  

 

Das Ausbildungs- und Veranstaltungsprogramm der NÖ Landes-Feuerwehrschule wird demnächst in der Oktober-Ausgabe von Brandaus veröffentlicht – dort findet ihr weitere Hinweise und Infos zu den Modulen, zur Anmeldung usw.


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