Definition und Aufgaben

 

Die Freiwilligen Feuerwehren verwenden Atemschutzgeräte um im Bedarfsfall in Bereiche vordringen zu können, wo es ohne „Schutz“ für Körper und Mensch zu Schädigung kommen würde. Daher spricht man von "Atemschutz ist Selbstschutz".

 

Durch das Verwenden von Atemschutzgeräten und eine dafür geeignete Schutzbekleidung,  ist daher eine wesentliche Verbesserung der zielorientierten Schadensbekämpfung möglich. Im Feuerwehrdienst verwenden wir zwei Systeme von Atemschutz: einerseits sind dies Geräte die den Benützer von der Umgebungsluft unabhängig machen (z.B. Pressluftatmer) und andererseits Atemschutz wo noch ein Sauerstoffanteil in der Umgebungsluft vorhanden sein muss (z.B. Atemmaske mit Filter).

 

Um Atemschutzgeräte verwenden zu dürfen ist es erforderlich, eine eigens dafür vorgesehene Ausbildung und ständige Weiterbildung zu absolvieren. Des Weiteren ist eine körperliche Eignung erforderlich, die "Atemschutztauglichkeit".

 

Die Gerätematerialien und Techniken haben sich in den letzten Jahrzenten in Richtung  Sicherheit, Tragekomfort, Gewicht, Wartung und Qualität ständig weiterentwickelt.

 

Die Schwerpunkte des Sachgebietes Atemschutz liegen in der Aus- und Weiterbildung der Atemschutzgeräteträger sowie der Wartung und Instandhaltung der Geräte und Ausrüstung. Die Ausbildung beginnt bereits im Rahmen der Grundausbildung in der eigenen Feuerwehr und wird mit dem Besuch des Moduls Atemschutzgeräteträger  sowie Übungs- und Einsatztätigkeit im Laufe der Zeit vervollständigt. Hierzu kann die Stufenausbildung des NÖ LFV absolviert werden.

 

Im Bezirk Horn wird das Modul Atemschutz bei der Freiwilligen Feuerwehr Langau abgehalten. Bezirksausbilder für das Sachgebiet Atemschutz werden von der NÖ Landesfeuerwehrschule ausgebildet um das Modul im Bezirk durchführen zu können.

 

Die Stufenausbildung des NÖ Landesfeuerwehrverbandes:

Stufe 1 ist die Grundausbildung in der eigenen Feuerwehr und dient als Vorbereitung zur Stufe 2, dem Modul Atemschutzträger. Stufe 3 ist wieder in der eigenen Feuerwehr wo die ausgebildeten Atemschutzträger vertiefter mit der Ausrüstung der eigenen Feuerwehr vertraut gemacht werden. Stufe 4 ist bereits Heißausbildung in gasbefeuerten Übungsanlagen (NÖ Landesfeuerwehrschule). Stufe 5 sind Durchgänge in feststoffbefeuerten Anlagen (www.ready4fire.at). Die letzte Stufe 6 in feststoffbefeuerten Durchzündungsanlagen wird drzt. in Österreich noch nicht angeboten.

 

In den einzelnen Feuerwehren werden von den Feuerwehrkommandanten Sachbearbeiter Atemschutz eingesetzt deren Aufgabe es ist, die Atemschutzgeräteträger Aus- und Weiterzubilden sowie  Atemschutzgeräte  zu warten.

 

 

Die fünf häufigst gestellen Fragen zum Thema Atemschutz:

 

*Wie funktioniert die Ausbildung für das Tragen eines Atemschutzgerätes im Bezirk Horn?

Die Ausbildung zum Atemschutzgeräteträger findet als Außenmodul der LFWS bi der FF Horn (Abschnitt Horn) statt.

Das Modul dauert 2 Tage, ein Freitag und Samstag. Es beinhaltet theoretisches und praktisches Basiswissen welches durch Lehrbeauftragte Atemschutz vermittelt wird.

 

*Welche Voraussetzungen muss ein Atemschutzgeräteträger haben?

1 Jahr aktives Feuerwehrmitglied, Ärztliches Gutachten über Atemschutztauglichkeit inkl. jährlich zu absolvierenden Leistungstest, Abschluss Truppmann und eine 8-stündige Erste Hilfe Ausbildung.

 

*Wenn ich die gesundheitlichen Voraussetzungen für das Tragen von Atemschutz nicht erfülle kann ich die Ausbildung trotzdem machen?

Ja, es gibt die Möglichkeit das Modul mit Theorie zu absolvieren. Das Tragen von Atemschutzgeräten ist allerdings nicht möglich. Weitere Module können allerdings besucht werden.

 

*Welche Möglichkeiten der Aus und Weiterbildung gibt es nach dem Absolvieren des Moduls Atemschutzgeräteträger?

Im Bereich der eigenen Feuerwehr durch laufende Schulungen, Übungen, Ausbildungsprüfung Atemschutz (APAS)  sowie Einsätze. Verschiedene  Module die in der Feuerwehrschule angeboten werden. Absolvieren der Stufenausbildung für Atemschutzträger (oben erklärt).

 

*Wie kann ich die nötige Weiterbildung bzw. Übung im Atemschutzwesen machen wenn in der eigenen Feuerwehr keine Atemschutzgeräte vorhanden sind?

Übungstätigkeiten bzw. Einsätze mit Gerätschaften der Nachbarfeuerwehren. An Ausbildungsstellen der Bezirke  bzw. Feuerwehrschule werden Atemschutzgeräte beigestellt.

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