Vorbeugender Brandschutz

 

Der optimale Brandschutz kann nur dann funktionieren wenn der abwehrende sowie der vorbeugende Brandschutz im Einklang stehen.

Die Aufgaben der Feuerwehren besteht somit nicht nur in der Brandbekämpfung sonder auch in der Vermeidung der Brandentstehung und deren Ausbreitung.


Die Aufgaben den Vorbeugenden Brandschutzes sind somit:

 

  • Verhinderung der Brandentstehung
  • Verhinderung bzw. Beschränkung der Brandausbreitung
  • Sicherstellung der Fluchtwege bzw. Rettungswege
  • Unterstützung beim Feuerwehreinsatz durch bauliche Maßnahmen (Brandabschnittsbildung, Aufstellflächen usw.)


Die Feuerwehr hat die Möglichkeit auf diese Bereiche Einfluss zu nehmen durch

 

  • Teilnahme an Feuerpolizeilichen Beschauen (nach§19f NÖFG)
  • Beratung bei diversen Verhandlungen (Bauverhandlung, Gewerbeverhandlung, usw.)
  • Beratung in der Planungsphase (Architekten, Baumeister, usw.)
  • Überprüfung der Löschwasserversorgung
  • Durchführung von Schulungen und Fortbildungen

 

Der vorbeugende Brandschutz gliedert sich somit in drei Teilbereiche:

 

  • baulicher Brandschutz
  • betrieblicher Brandschutz
  • betriebstechnischer Brandschutz

 

Diese Teilbereiche werden in einer Vielzahl von Gesetzen, Verordnungen, Normen, usw. behandelt.

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