Definition und Aufgaben

 

Definition des Verwaltungsdienstes:

Der Verwaltungsdienst ist in jeder Feuerwehr zur Unterstützung des Feuerwehrkommandanten bei allen Verwaltungsangelegenheiten eingerichtet.

 

Der Verwaltungsdienst besteht aus:

• Leiter des Verwaltungsdienstes

 

Wenn im Dienstpostenplan vorgesehen, kann auch noch ein

 

  • Stellvertreter des Leiter des Verwaltungsdienstes, bzw. ein
  • Gehilfe des Leiter des Verwaltungsdienstes ernannt werden.

 

Diese sind dem Leiter des Verwaltungsdienstes unterstellt.

 

Aufgaben des Verwaltungsdienstes

 

  • Führung der Kassageschäfte

Das Rechnungsjahr ist ident mit dem Kalenderjahr.

Über die gesamte Gebarung der Feuerwehr ist bis Ende Jänner des dem Rechnungsjahr folgenden Kalenderjahres ein Rechnungsabschluss zu erstellen, dieser ist der Mitgliederversammlung zur Genehmigung vorzulegen.

 

Alle Rechnungsunterlagen sind 10 Jahre lang aufzubewahren.

 

Zur Kontrolle werden jährlich von der Mitgliederversammlung zwei Kassaprüfer bestellt. Die Kassaprüfer haben jährlich einmal in einer Mitgliederversammlung über die durchgeführten Überprüfungen zu berichten. Sodann ist bei ordnungsgemäßer Kassaführung dem Leiter des Verwaltungsdienstes die Entlastung zu erteilen.

 

Dieselbe Person darf höchstens für zwei aufeinander folgende Jahre zum Kassaprüfer bestellt werden.

 

  • Agenden des Schriftverkehrs einschließlich Statistiken

Niederschriften/Protokolle sind aufzunehmen von:

 

Mitgliederversammlungen

Kommandositzungen

Chargenbesprechungen

Dienstbesprechungen

Kassaprüfungen

 

Diese Niederschriften sind vom Vorsitzenden und vom Protokollführer, bei der Kassaprüfung vom Leiter des Verwaltungsdienstes und den Kassaprüfern zu unterfertigen.

Jedes dienstliche Schreiben ist vom zuständigen leitenden Funktionär zu zeichnen.

 

  • Führen des Mitgliederverzeichnisses

Von jeder Feuerwehr sind Aufzeichnungen über die Mitglieder in der EDV (FDISK) zu führen.

 

Jedem Feuerwehrmitglied wird ein Feuerwehrpass ausgestellt, der nach erfolgter Anmeldung des Feuerwehrmitgliedes in FDISK automatisch ausgestellt wird und dem zuständigen Feuerwehrkommandanten zugesendet wird.

 

  •  Berichtswesen

Einsatzberichte sind in jedem Fall in FDISK zu führen. Weiters können noch Übungsberichte und Tätigkeitsberichte erfasst werden.

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