Auszeichnungen

Ehrenzeichen für vieljährige verdienstvolle Tätigkeit auf dem Gebiete des Feuerwehr- und Rettungswesens

 

Anträge für die Verleihung des Ehrenzeichens für vieljährige Tätigkeit werden automatisch auf Grund der eingetragenen Dienstzeiten durch das EDV-System erstellt/vorgeschlagen. Diese Anträge sind von den Feuerwehren auf Vollständigkeit zu prüfen und im Zeitraum von 1. November bis 10. Jänner über FDISK zu beantragen.

 

Beim Erstellen des Antrages müssen alle wesentlichen Daten (Dienstjahre, Vorname Mutter und Vater, Geburtsort) in FDISK eingetragen sein. Wenn ein Vorname nicht bekannt ist, dann hat der Eintrag „unbekannt“ zu lauten. Unvollständige Anträge werden nicht weiter-geleitet und bearbeitet.

Verdienstmedaillen und Verdienstzeichen

 

Anträge für die Verleihung von Auszeichnungen des NÖ Landesfeuerwehrverbandes sind im Dienstwege so rechtzeitig zu stellen, dass diese mindestens vier Wochen vor dem beabsichtigten Verleihungstermin beim NÖ Landesfeuerwehrkommando einlangen.

Ehrenmitgliedschaft

 

Eine Persönlichkeit, die sich um das Feuerwehrwesen besonders verdient gemacht hat, und der Feuerwehr, welche die Ehrung ausspricht, nicht angehört, kann durch Beschluss der Mitgliederversammlung zu einem Ehrenmitglied der Feuerwehr ernannt werden. Ehrenmitgliedern kommen keine Rechte gemäß § 36 NÖFG zu.

Ehrendienstgrade

 

Funktionäre und Chargen der Feuerwehr, die sich besonders verdient gemacht haben, können bei Ausscheiden aus ihrer Funktion vom Feuerwehrkommandanten nach Beratung im Feuerwehrkommando zu Ehrendienstgraden in ihren zuletzt innegehabten Dienstgraden ernannt werden, wenn sie folgende Voraussetzungen erfüllen:
anrechenbare Dienstzeit von mindestens fünfundzwanzig Jahren im aktiven Dienst und fünfjährige Tätigkeit in der zuletzt innegehabten Funktion.
Der Dienstgrad lautet dann z.B. Ehrenbrandinspektor, Ehrenlöschmeister, usw.

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