Buchhaltung und FDISK

Erklärung Buchhaltung inkl. FDISK

Der Leiter des Verwaltungsdienstes ist für die Kassenführung gegenüber dem Feuerwehrkommandanten bzw. der Mitgliederversammlung verantwortlich.

 

Er kann die Kassa mit Hilfe des EDV-Programmes FDISK, oder in ähnlicher Weise führen.

 

Bei den Freiwilligen Feuerwehren genügt es die Geschäftsfälle mittels einer Einnahmen-Ausgaben Aufzeichnung zu verbuchen (keine doppelte Buchhaltung notwendig!)

 

Die Einnahmen-Ausgabenrechnung: Hier werden in einem Jourmal alle Bewegungen eingetragen. Der Vermögensbestand wird als Saldo ausgewiesen.

 

Das Rechnungsjahr ist ident mit dem Kalenderjahr.

 

Über die gesamte Gebarung der Feuerwehr ist bis Ende Jänner des dem Rechnungsjahr folgenden Kalenderjahres ein Rechnungsabschluss zu erstellen, dieser ist der Mitgliederversammlung zur Genehmigung vorzulegen.

 

Alle Rechnungsunterlagen sind 10 Jahre lang aufzubewahren.

 

Zur Kontrolle werden jährlich von der Mitgliederversammlung zwei Kassaprüfer bestellt. Die Kassaprüfer haben jährlich einmal in einer Mitgliederversammlung über die durchgeführten Überprüfungen zu berichten. Sodann ist bei ordnungsgemäßer Kassaführung dem Leiter des Verwaltungsdienstes die Entlastung zu erteilen.

 

Dieselbe Person darf höchstens für zwei aufeinander folgende Jahre zum Kassaprüfer bestellt werden.

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